Elmshorn
Kündigung
Kündigungsfristen
Abmahnung
 

Arbeitsplatz in Gefahr? Wir helfen schnell ...

Es wurde Ihnen eine Kündigung oder Abmahnung ausgesprochen. Dies passiert schneller als die meisten erwarten würden - die Konsequenzen sind oft unvorhersehbar, auch eine Abmahnung stellt eine Gefahr dar - bleibt sie unangefochten. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Elmshorn und Umgebung.

Bei uns gibt es keine langwierigen Prozesse oder Wartezeiten. Die Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht verleiht uns höchste Kompetenz. Wir sind erfahren und helfen schnell und ohne bürokratische Hürden.

Es gibt klare Fristen bei Kündigung, die es unbedingt einzuhalten gilt: So hat der Betroffene nach Zugang des Kündigungsschreibens nicht mehr als 3 Wochen Zeit, um bei dem für Elmshorn zuständigen Arbeitsgericht gegen die Kündigung durch Klage Einspruch zu erheben. Weiterhin bestehen im Arbeitsrecht noch andere Fristen von wenigen Tagen, so dass unverzügliches Handeln geboten ist - versäumen Sie nicht, sich sofort an uns zu wenden. Das Verstreichenlassen von Fristen kann Ihre Existenz gefährden.

Als Fachanwalt sind wir Ihr kompetenter Rechtsbeistand im Arbeitsrecht ...

WICHTIG!Im Falle der Kündigung beachten Sie unbedingt unsere Tipps in der nachfolgenden Rubrik (rechts im Menü auswählen). HANDELN SIE UMGEHEND - NICHT WARTEN.

Wie muss ich mich im Kündigungsfall verhalten?

Verpassen Sie keine Fristen und vereinbaren Sie sofort einen Termin (Rufen Sie an unter 04121 26 28 497 oder nutzen Sie unser Kontaktformular und kommen Sie zum vereinbarten Termin in unsere Kanzlei in Elmshorn. In dringenden Ausnahmefällen kommen wir auch zu Ihnen.

Es ist verständlich, wenn es Sie stark beschäftigt, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber unerwartet eine Kündigung oder Abmahnung überreicht.

Dennoch sollten Sie schnell um einen Termin bei uns kümmern! Bei Kündigung empfehlen wir das Sie folgendes tun:

  1. 1. So schnell wie irgend möglich einen Termin mit einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt vereinbaren. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sind wir entsprechend qualifiziert, alle notwendigen Schritte zu veranlassen. Dazu zählen z.B. Fragen bezüglich der Formalien, die eine formwirksame Kündigung bedingen. Sofern es Ihnen nicht möglich ist, uns unverzüglich aufzusuchen, rufen Sie trotzdem an - wir kommen im Zweifel zu Ihnen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Ihnen mit Zugang der Kündigung lediglich 3 Wochen bleiben, um vor dem Arbeitgericht Klage zu erheben! Als Rechtsanwalt helfen wir Ihnen, die richtige Vorgehensweise einzuhalten und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sicherlich werden sich für Sie wichtige Fragen ergeben, wie es beispielsweise um die Fortzahlung Ihres Gehalts, Ihrer Möglichkeiten in einem Arbeitsprozess oder um den Bezug von Arbeitslosengeld steht.
     
  2. 2. Melden Sie sich sodann bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt. Es mag Ihnen angesichts der plötzlichen Kündigung und der gegenwärtig noch bestehenden Beschäftigung im Unternehmen fremd erscheinen, sich nun bereits um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen, aber es ist unabdingbar, sich zeitnah bei der Bundesagentur der Arbeit einzufinden. Sollten Sie versäumen, sich arbeitslos zu melden, werden Sie empfindliche Abzüge in Hinblick auf Ihr Arbeitslosengeldanspruchs treffen!
     

Welche Informationen brauchen wir als Anwälte, um meine Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen?

Ein vollständiger Überblick hinsichtlich Ihres Arbeitsverhältnisses verschaffen wir uns nicht nur durch das umfängliche Wissen um Ihre arbeitvertraglichen Grundlagen, sondern auch auf Basis der Situation Ihres Arbeitgebers. Daher werden folgende Unterlagen und Informationen zur rechtlichen Beurteilung Ihrer Lage benötigt:

1. Der Arbeitsvertrag

Um die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und der darin aufgeführten Fristberechnung rechtlich prüfen zu können, ist der Arbeitvertrag gewissermaßen das "A und O". Bringen Sie diesen daher unbedingt zum Besprechungstermin mit und sollten Sie bei dem gleichen Arbeitgeber ebenso einen weiteren Vertrag unterzeichnet haben oder gab es bereits bei Ihrem Unternehmen einen Verkauf, eine Übernahme oder Fusion, so führen Sie bitte auch jegliche anderen Verträge (Arbeitsvertrag, Änderungsvertrag oder sonstige Vereinbarungen, die mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbart wurden) mit sich.

2. Die Kündigungserklärung/en im Original

Ihr Anwalt benötigt sämtliche Ihnen übereichten Kündigungen im Original, um zu überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber in Zuge der Kündigung alle Formalien wirksam einhielt. Daher bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen zum Besprechungstermin mit, einschließlich Briefumschlag bzw. Briefumschläge.

3. Gehaltsabrechnungen

Um sich einen Überblick hinsichtlich des regelmäßig gezahlten Gehalts, aller Zulagen inbegriffen, eventuell regelmäßig angefallener Überstunden u.ä. verschaffen zu können, führen Sie bitte sofern möglich die letzten vier Monats-Gehaltsabrechnungen mit sich, wenn Sie zum Besprechungstermin kommen.

4. Abmahnungen (wenn vorhanden)

Auch wenn Ihrer Kündigungserklärung kein Grund oder auch ein anderer Grund aufgeführt wurde, wäre es möglich, dass Ihr Arbeitgeber versucht, als Begründung für die Kündigung angebliches Fehlverhalten anzuführen. Daher ist es für Ihren Anwalt wichtig, davon Kenntnis zu nehmen, was Ihr Arbeitgeber womöglich "in der Hinterhand" halten könnte. Daher bringen Sie bitte alle Ihnen womöglich in der Vergangenheit übergebenen Abmahnungen zum Besprechungstermin mit sich, selbst dann, wenn Sie diese vor geraumer Zeit entgegennahmen.

5. Liste mit Namen der Kollegen/innen

Es könnte für Ihren Anwalt wichtig sein, darüber Bescheid zu wissen, welche Anzahl von Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen tätig ist, Ihre wöchentliche Stundenzahl, seit wann Sie Ihre Arbeit im Unternehmen ausüben usw. Listen Sie die Nahmen Ihrer Kollegen (sofern Sie nicht in einem „Großbetrieb“ angestellt sind) für den Besprechungstermin vorläufig auf.

6. Anhörungsprotokolle des Betriebsrats (wenn vorhanden)

Sollte es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat geben, der womöglich vor Ausspruch der Kündigung arbeitgeberseitig angehört wurde, bitten Sie diesen um die Aushändigung einer Kopie der Anhörungsunterlagen.

TIPP !!

Zu dem Besprechungstermin mit Ihrem Anwalt sollten Sie nach Möglichkeit sämtlichen Schriftverkehr, der zusammenhängend mit Ihrem Arbeitsverhältnis ablief und jegliche Schriftstücke, die Ihnen von Arbeitgeberseite zugingen mitbringen. Hiermit ersparen Sie Ihrem Anwalt etwaiges Nachfordern einzelner Dokumente und sich selbst unnötige Wege.

Nichtsdestotrotz zögern Sie die Vereinbarung eines Besprechungstermins nicht heraus, weil Sie womöglich nicht gleich alle relevanten Unterlagen finden – Schnelligkeit geht vor Vollständigkeit!

Kündigungsschutz sofort!
Rufen Sie uns jetzt an unter unserer Telefonnumer       04121 26 28 497    
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